Impressum

Anschrift:
Müller-EDV
Desk-x GmbH
Zeppelinstr. 1
D-72488 Sigmaringen

Telefon: 0 75 71 / 64 54 - 0
Telefax: 0 75 71 / 64 54- 99

Geschäftsführer:
Leo Müller

Handelsregister:
Handelsregister Ulm HRB722037

Ust-IdNr.: DE 224 86 98 96


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Rechtliche Hinweise:
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV: Leo Müller, Müller-EDV Desk-x GmbH, Zeppelinstr.1, 72488 Sigmaringen.
Technisch Verantwortlicher: Müller-EDV Desk-x GmbH, Zeppelinstr.1, 72488 Sigmaringen.
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Kontaktformular
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AGBs



Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH als Auftragnehmerin.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH schriftlich und bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Auftragnehmerin für den Auftraggeber zumutbar sind.

3. Abnahme und Leistungsumfang

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Programme oder Programmteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandungen erhoben hat.
Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.
Die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH ist berechtigt, mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen.

4. Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht.
Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. Soll die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, hat der Auftraggeber den zum Lieferzeit gültigen Listenpreis zu bezahlen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung aufgrund des dann gültigen Listenpreises im Vergleich zum vertraglichen Preis erheblich über den allg. Lebenshaltungskosten liegt.

5. Lieferfrist

Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von 8 Wochen berechtigt.
Eine Begrenzung der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit im Falle des Lieferverzugs und der Unmöglichkeit auf das 3-fache des Auftragswertes.

Unvorhergesehene Ereignisse, wenn sie vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, und Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe etc.) sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrags.

Bei Lieferungsverzug von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH entsprechend. Bei Lieferungsunmöglichkeit von Vorlieferanten ist die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche kann der Kunde darauf nicht herleiten, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6. Gefahrübergang und Gewährleistung

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Auftragnehmerin verlassen hat. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber den Transport mit eigenem Fahrzeug ausführt. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen.
Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gem. Ziff. 3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Software vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH keine Gewährleistungspflicht, wenn nicht der Auftraggeber beweist, dass der Mangel nicht auf diesen Änderungen beruht.
Beanstandungen der Ware oder Leistungen der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen und bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich vorgebracht werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.
An die Stelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche tritt ein Recht auf Nachbesserung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rückgängigmachung es Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers für fehlerhafte Produkte, nach dem Produktionshaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH verursacht wurde.
Etwaige Schadenersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsschluss die Auftragnehmerin vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen musste, jedoch höchstens auf den dreifachen Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall.

8. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Aufstellung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Auftraggeber. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH ab. Die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung und in ihrem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerruflich werden, wenn die Käufer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH gibt schon jetzt nach Weisung des Auftraggebers voll bezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10 % übersteigt

10. Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Auftragswertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.

Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH.
Der Auftraggeber haftet der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannten Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH - unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche - eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne das ein entstandener Schaden durch die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH im einzelnen nachgewiesen werden muss.
Macht die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH neben der Vertragsstrafe Schadenersatzansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Sämtliche von der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH gefertigten und gelieferten Programme, Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung der Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH.

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt die Fa. Müller-EDV Desk-x GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes (ยง26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

13. Schlussabstimmungen

Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art, Organisationsausarbeitungen, Programmierungen usw. ist Sigmaringen. Die Parteien vereinbarten als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen Sigmaringen.
Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen:

1. Vorbemerkungen

Lizenzgeber ist die Food Project AG in St. Gallen. Die Müller-EDV Desk-x GmbH ist Vertriebspartner für Deutschland.
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingen der Müller-EDV Desk-x GmbH. Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation anerkannt.

2. Vertragsgegenstand

Die Müller-EDV Desk-x GmbH räumt dem Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software zu den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der Müller-EDV Desk-x GmbH und deren Lizenzgeber.

3. Nutzungsrechte des Anwenders

3.1
Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einzelplatzversion auf einem einzigen Personal-Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz-Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Zahl gleichzeitigen Zugriffen, das heißt für die vereinbarte Zahl von Clients die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Der aktuelle Stand je Anwender wird in der aktualisierten Modul-/Lizenzübersicht dokumentiert. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Clients ausgeschlossen ist.

3.2 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einzelplatzversion erworben, dienen der Originaldatenträger als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuches und der sonstigen Dokumentationen ist nicht zulässig. Die Software muss in der von der Food Project AG freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.

3.3 Der Anwender ist nicht berechtigt die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, Reverse-Engineering zu betreiben oder zu disassemblieren. Es ist dem Anwender untersagt, die Softwarebestandteile, mitgelieferten Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörigen Dokumentationen durch Fotokopieren oder Mikroverfilmung, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren zu vervielfältigen. Weiterhin ist es dem Anwender untersagt, die Software und/oder Dokumentationen zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen einzuräumen und/oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt in Zusammenhang stehen, an Dritte weiter zu geben.

3.4 Die Dauer des Nutzungsrechtes ist zeitlich begrenzt. Es bestimmt sich nach dem jeweiligen Installationsdatum und dauert maximal 2 Jahre. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung der zeitliche befristeten Softwareprodukte ist nur durch Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr möglich. Die Nutzung der Software verlängert sich dadurch analog zum Wartungszeitraum. Die Gebühr ist vom Anwender im Voraus für ein Jahr zu entrichten und richtet sich in ihrer Höhe nach der zum Fälligkeitszeitpunkt jeweils aktuellen Preisliste. Eine Lizenzgebühr wird nicht erhoben, solange zwischen dem Anwender und der Müller-EDV Desk-x GmbH eine gültige Wartungsvereinbarung für das Gesamtsystem besteht. Die Food Project AG kann ihrerseits über Lizenzgebühren die Nutzung der Software verlängern.

3.5 Die Food Project AG ist berechtigt diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung ihrer Urheberrechte an der Software durch den Anwender aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.

4. Gewährleistung

4.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

4.2 Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Die Müller-EDV Desk-x GmbH haftet dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.

4.3 Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von der Müller-EDV Desk-x GmbH ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung, wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten. Der Anwender hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden, außer es besteht eine Wartungsvereinbarung.

4.4 Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Der Anwender hat der Müller-EDV Desk-x GmbH bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch die Zurverfügungstellung von Papierausdrucken, zu unterstützen.

4.5 Die Müller-EDV Desk-x GmbH ist nach eigener Wahl berechtigt Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. Weiterhin ist die Müller-EDV Desk-x GmbH berechtigt, Mängel durch die Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Anwender solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die auf Grund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.

4.6 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten selbst verantwortlich.

5. Haftung

5.1
Die Müller-EDV Desk-x GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Müller-EDV Desk-x GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
Die Höhe der Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen beschränkt.

5.2 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

5.3 Soweit die Müller-EDV Desk-x GmbH nach Ziffer 5.1 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung von Müller-EDV Desk-x GmbH beschränkt.

5.4 Die Müller-EDV Desk-x GmbH haftet nicht für Schäden sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können.

6. Außerordentliche Kündigung

Die Müller-EDV Desk-x GmbH ist berechtigt diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung der Urheberrechte an der Software durch den Anwender aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein weiterer Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Lizenznehmer mit der Zahlung der Lizenz- oder Wartungsgebühr mehr als zwei Monate in Verzug ist. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.

7. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

7.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrages im Übrigen unberührt.

7.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.