Aktuelles

Nutztierschutz
Auf Pressemitteilung Webservice finden Sie einen Bericht zur Nutztierschutztagung am Lehr- und Forschungszentrum für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein

Schweinepreis gesunken
Die ZMP GmbH berichtet über die aktuellen Entwicklungen der Schweinepreise

Tierzucht- und Tiertransportgesetz: Kurs für Tiertransport ist Pflicht
Hier finden Sie einen Bericht der Kleinen Zeitung zum Tiertransport in Österreich

Tiermehl erneut als Futtermittel in der Schweiz und in der EU?
espace.ch berichtet über Bestrebungen, Tiermehl neuerlich als Futtermittel einzusetzen.

Falsche Gewichte durch Handysmog und andere faule Tricks
Auf den Seiten des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen finden Sie einen ausführlichen Bericht zu verschiedenen Manipulationsarten der Schweineverwiegung aus dem SUS-Magazin.
Direktlink zum Bericht.


Minipigs - Da steht ein Schwein auf dem Flur
Auf echo online finden Sie einen spannenden Artikel zum Thema Schweine als Haustiere.


Noch nicht einmal jeder zweite Tiertransport war in Ordnung
Der Gießener Anzeiger berichtet über die kontrollierten Tiertransporte im Jahr 2007.

Mehr als jeder zweite Tiertransport auf Mittelhessens Straßen wurde beanstandet
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Neues Fleischgesetz ist beschlossen
Das neue Fleischgesetz ist beschlossen und damit sind auch die Rahmenbedingungen für die Klassifizierung festgelegt. Mit seinem Inkrafttreten (wahrscheinlich Mitte des Jahres) löst das Fleischgesetz das bisherige Vieh- und Fleischgesetz ab. Nachdem bereits im Dezember 2007 der Deutsche Bundestag der Novelle zugestimmt hatte, stimmte anschließend auch der Bundesrat dem Regelwerk zu. Klassifizierungsunternehmen sind künftig gemäß der Neuregelung verpflichtet, dem Lieferanten auf Antrag Auskunft über die Schlachtnummer, das Schlachtgewicht und das Klassifizierungsergebnis des Schlachttieres zu erteilen. Diese Verpflichtung erstreckt sich bei Schweinen auch auf den Muskelfleischanteil. Wie vom landwirtschaftlichen Berufsstand gefordert, gibt es aber keine Verpflichtung, den Muskelfleischanteil bei Schweinen einzeltierbezogen auf der Schlachtabrechnung anzugeben.
Mit seinem Inkrafttreten löst das neue Fleischgesetz das bisherige Vieh- und Fleischgesetz ab, welches im Jahr 1977 zuletzt substanziell überarbeitet worden war. Die Struktur der Fleischwirtschaft sowie der Vermarktung von Schlachttieren und Fleisch hat sich seit damals stark gewandelt. Mit dem neuen Fleischgesetz wurden sämtliche Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren gestrichen, weil die früher übliche Lebendvermarktung bis heute nahezu vollständig aufgegeben worden ist und Schweine und Rinder fast ausschließlich nur noch nach Schlachtgewicht oder nach Schlachtgewicht und Handelsklasse abgerechnet werden.
Ebenso sind die Bestimmungen über Fleischmärkte und Fleischgroßmärkte weggefallen. Neu hingegen sind im Fleischgesetz Bestimmungen über die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern.

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Fleischgesetz passiert den Bundestag
Der Bundestag hat das Fleischgesetz in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen. Damit sind - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz - Klassifizierungsunternehmen künftig verpflichtet, dem Lieferanten auf Antrag Auskunft über die Schlachtnummer, das Schlachtgewicht und das Klassifizierungsergebnis des Schlachttieres zu geben. Bei Schweinen soll sich diese Verpflichtung auch auf den Muskelfleischanteil erstrecken. Dagegen wird es künftig keine Verpflichtung geben, den Muskelfleischanteil bei Schweinen einzeltierbezogen auf der Schlachtabrechnung anzugeben. Das Fleischgesetz löst mit seinem Inkrafttreten - voraussichtlich Mitte 2008 - das bisherige Vieh- und Fleischgesetz ab, das zuletzt im Jahr 1977 substantiell überarbeitet worden war. Seither hat sich die Struktur der Fleischwirtschaft sowie der Vermarktung von Schlachttieren und Fleisch stark gewandelt. Unter anderem sollen daher im neuen Fleischgesetz sämtliche Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren wegfallen. Dies hält der Gesetzgeber für gerechtfertigt, weil die frühere Lebendvermarktung mittlerweile fast vollständig von der Geschlachtetvermarktung abgelöst worden ist, so dass Rinder und Schweine fast ausschließlich nach Schlachtgewicht oder nach Schlachtgewicht und Handelsklasse abgerechnet werden. Ebenfalls wegfallen sollen die Bestimmungen über Fleischgroßmärkte und Fleischmärkte. Neu in das Fleischgesetz aufgenommen wurden dagegen Bestimmungen über die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern. Damit soll der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass die Klassifizierung kaum noch von den Schlachtbetrieben selbst, sondern von eigenständigen Klassifizierungsunternehmen vorgenommen wird.

Generalbevollmächtigung für die Länder
In einer ersten Reaktion zeigte man sich beim Verband der Fleischwirtschaft (VDF) zufrieden damit, dass es künftig keine formalen Vorschriften für die Ausgestaltung von Schlachtabrechnungen mehr geben soll. Allerdings gibt der Verband zu bedenken, dass das Fleischgesetz jetzt mittels zweier Durchführungsverordnungen mit Leben gefüllt werden müsse. Bei der Konzeption der Verordnungen sei höchste Eile geboten, da insbesondere die Klassifizierer sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen müssten. Auf Kritik stößt beim VDF die im Fleischgesetz verankerte Regelung, wonach für Amtshandlungen der Länder im Rahmen der Durchführungsverordnungen verpflichtend Gebühren erhoben werden sollen. Dies sei für die Bundesländer wie eine Generalbevollmächtigung, Gelder von der Wirtschaft zu erheben.


Schweinepreisberechnung

Wir haben für Sie ein Dokument zum Thema Schweinepreisbrechnung, Maskenvergleiche, etc. erstellt. Sie können es hier downloaden [557 KB] .



Neue zwingende EU-Vorgabe!

Die Standarderklärung zur Anmeldung am Schlachthof liegt vor!

Ab dem 1. Januar 2008 ist zwingend vorgeschrieben, dass Schlachthofbetreibern relevante Informationen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit spätestens zum Zeitpunkt der Schlachtung u.A. von Schweinen vorliegen muss. Dies geschieht in Form einer Standarderklärung, die vom Landwirt erstellt werden muss.

Klicken Sie hier zur Ansicht dieser Standarderklärung.

Standarderklärung

Das EU-Lebensmittelhygienerecht gibt nur unklare Hinweise darüber, was unter dem Begriff der relevanten Informationen zu verstehen ist. Um das Vorgehen in dieser Sache möglichst sicher und einfach zu gestalten hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit den Branchenverbänden die Standarderklärung entwickelt.

Vorgehensweise

Als Lebensmittelhändler muss der Landwirt die Standarderklärung unterschreiben. Die Schlachthofbetreiber müssern die Informationen der Standarderklärung evaluieren und unverzüglich dem amtlichen Tierarzt vorlegen.
Eine Schlüsselrolle kommt hierbei den Viehhandelsunternehmen zu und zwar als unerlässliches Bindeglied im Rahmen ihrer Tätigkeit zwischen den Landwirten und den Schlachthofbetreibern.

Keine Verbindung der Standarderklärung mit anderen Erklärungen

Als nicht sinnvoll wird eine Verbindung der Standarderklärung mit den AGBs oder anderen Erklärungen aus praktischen und rechtlichen Gründen erachtet.

Umgang mit der Standarderklärung im Alltag

Frei nach dem Prinzip der durchgehenden Datenverarbeitung bietet die Müller-EDV Desk-x GmbH die Standarderklärung als Feature innerhalb von Desk-x an. Sie kann direkt aus diesem Programm per Fax oder e-Mail verschickt oder ausgedruckt werden.
Durch das automatische ausfüllen von Stamm- und Bewegungsdaten entsteht eine weitere Zeit- und Kostenersparnis.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.